Gottesdienste ab Montag, 7. Dezember 2020 wieder möglich!
23.Information zum Coronavirus (SARS-CoV-2) von Bischof Michael Chalupka
Öffentliche Gottesdienste sind ab 7. Dezember 2020 in der bewährten und schon eingeübten Weise wieder möglich, wie sie vor dem Lockdown möglich waren.
Ab Montag, den 7. Dezember 2020 gelten für öffentliche Gottesdienste wieder jene
Vorgaben aus der Zeit vor dem Lockdown, die mittlerweile erprobt und bewährt sind.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt
leben. Der Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn es die
Durchführung religiöser Handlungen erfordert. - Es ist ununterbrochen ein enganliegender Mund- und Nasenschutz zu
tragen. Das gilt auch für Mitwirkende, außer das Wahrnehmen der liturgischen
Aufgaben macht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier
des Gottesdienstes nicht möglich, dann kann z.B. während Gebet oder Predigt
im unumgänglichen Ausmaß darauf verzichtet werden, es müssen aber zur
Kompensation größere Sicherheitsabstände geben oder sonstige
Ersatzmaßnahmen getroffen werden. - Gemeinde- und Chorgesang sollen weiterhin ausgesetzt bleiben.
- Aufschiebbare Feiern wie Taufen oder Segnungen anlässlich einer
Eheschließung werden auch weiterhin aufgeschoben. - Desinfektionsmittel werden ausreichend zur Verfügung gestellt.
- Die Gemeinden sorgen durch weitere Maßnahmen wie z.B. Begrüßungsdienst
und Markierungen dafür, dass die Vorgaben eingehalten werden.