26. Information zum Coronavirus: Gottesdienste seit Sonntag, 07.02.2021, wieder möglich!

Unser Bischof schrieb uns:

“Ab nächsten Sonntag können wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden. (…)

Kirchen und Religionsgesellschaften haben sich in einer neuen Vereinbarung mit
Kultusministerin Susanne Raab darauf geeinigt, dass ab 7. Februar 2021 – zusätzlich zu den
bekannten Schutzmaßnahmen – auch während öffentlicher Gottesdienste FFP2-Masken zu
tragen sind. (…)

Die Voraussetzungen für öffentliche Gottesdienste ab 7. Februar 2021 können wie
folgt zusammengefasst werden:

  • Es ist ununterbrochen eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch für Mitwirkende,
    außer das Wahrnehmen der liturgischen Aufgaben macht das Tragen einer FFP2-
    Maske während der Feier des Gottesdienstes kurzzeitig nicht möglich. Dann kann
    z.B. während Gebet oder Predigt im unumgänglichen Ausmaß darauf verzichtet
    werden. Es müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände gegeben
    sein oder sonstige Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Diese Ausnahme gilt nicht
    für KirchenmusikerInnen. Die in anderen Bereichen bestehenden Ausnahmen für
    Kinder und Personen, denen das Tragen einer FFP2-Maske aus gesundheitlichen
    Gründen nicht zugemutet werden kann (ärztliches Attest notwendig) sowie für
    Schwangere gelten auch für öffentliche Gottesdienste.
  • Einhaltung des Mindestabstandes. Der Mindestabstand darf kurzfristig unterschritten
    werden, wenn es die Vornahme religiöser Handlungen erfordert.
  • Gemeinde- und Chorgesang werden weiterhin ausgesetzt.
  • Aufschiebbare Feiern wie Taufen oder Segnungen anlässlich einer Eheschließung
    werden auch weiterhin aufgeschoben.
  • Desinfektionsmittel werden ausreichend zur Verfügung gestellt.
  • Die Gemeinden werden nach ihren örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten
    weitere Maßnahmen setzten, wie z.B. kürzere Dauer von Gottesdiensten, Absperrung jeder zweiten Kirchenbank usw.”